Diese Seite gibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennishalle Dietlikon AG wieder. Ergänzend gilt das Hallenreglement. Beide Dokumente stehen auch als PDF zur Verfügung:
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Hallenreglement als PDF

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Tennishalle Dietlikon AG: Platzmiete und Fixplätze, Tennisunterricht in Privatlektionen und Gruppenkursen, Camps und Tennisferien sowie die Teilnahme an Turnieren. Sie gelten unabhängig davon, ob die Anmeldung online, telefonisch, schriftlich oder vor Ort erfolgt.

Ergänzend gilt das Hallenreglement der Tennishalle Dietlikon AG. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen schriftlichen Vereinbarung geht die individuelle Vereinbarung vor.

2. Anbieterin

  • Tennishalle Dietlikon AG
  • Obere Wangenstrasse 35, 8306 Brüttisellen
  • Telefon: 044 833 33 48
  • E-Mail: info@thdag.ch
  • UID: CHE-107.226.908

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Tennishalle Dietlikon AG zustande. Die Bestätigung oder die Rechnung gilt als richtig und akzeptiert, sofern nicht innert zehn Tagen schriftlich Einsprache erhoben wird.

Anmeldungen für Turniere erfolgen über die Website der Tennishalle Dietlikon AG oder über swisstennis.ch. Massgebend für die Berücksichtigung ist das Datum der Anmeldung.

4. Platzmiete und Fixplätze

  • Einzelplätze werden online über GotCourts reserviert.
  • Fixplatz-Vereinbarungen verlängern sich ohne schriftliche Kündigung bis Ende März automatisch um eine weitere Wintersaison.
  • Bei Fixplätzen können Daten, die auf Feiertage fallen, vor- oder nachgeholt werden.
  • Die Tennishalle Dietlikon AG behält sich vor, in besonderen Fällen über die Plätze zu verfügen, insbesondere für Turniere, Veranstaltungen und Bauarbeiten. Für ausfallende Stunden wird eine andere, gleichwertige Spielzeit angeboten oder der Mietpreis gutgeschrieben.
  • Bälle werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Die Anlage darf nur mit sauberen Tennisschuhen ohne schwarze Sohlen betreten werden.

5. Tennisunterricht: Laufzeit und Kündigung

Gruppen- und Privattraining können bis zum jeweiligen Abmeldeschluss schriftlich gekündigt werden; eine E-Mail genügt. Ohne Kündigung läuft das Training in der kommenden Saison zu den dann geltenden Konditionen weiter. Trainingstag und Uhrzeit müssen dabei unter Umständen angepasst werden.

  • Abmeldeschluss Sommersaison: 1. März
  • Abmeldeschluss Wintersaison: 1. September
  • Bei Kündigung nach dem Abmeldeschluss wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.– in Rechnung gestellt.

6. Absenzen, Absagen und Ersatz

  • Nicht besuchte Fixstunden und Kurslektionen werden nicht zurückerstattet.
  • Zu spät abgemeldete Buchungen werden verrechnet. Abmeldungen sind generell 48 Stunden im Voraus vorzunehmen.
  • Privatstunden, die wegen Ferienabwesenheit, Krankheit oder Unfall nicht eingehalten werden können, werden vor- oder nachgeholt.
  • Teilnehmende und Mieterinnen und Mieter haben das Recht, eine Ersatzperson zu stellen.

7. Ferien, Feiertage und Witterung

  • Das Gruppentraining für Junioren fällt während der Weihnachtsferien, der Frühlingsferien, an Ostern, an Auffahrt, am Pfingstmontag sowie während der Sommer- und Herbstferien aus.
  • Das Gruppentraining für Erwachsene fällt während der Weihnachtsferien, an Ostern, an Auffahrt, am Pfingstmontag und während der Sommerferien aus.
  • Bei schlechter Witterung fällt das Training nicht aus. Stattdessen wird ein Kondition- und Tennisathletiktraining durchgeführt.

8. Preise, Rechnung und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
  • Die Rechnung ist innert der auf der Rechnung genannten Frist zu begleichen. Bank- oder Barzahlung ist erwünscht.
  • Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr von CHF 30.– erhoben.
  • Einsprachen gegen Bestätigung oder Rechnung sind innert zehn Tagen schriftlich einzureichen.

9. Turniere

  • Für lizenzierte Turniere gilt das Reglement von Swiss Tennis. Der dritte Satz wird im Champion-Tiebreak auf 10 Punkte gespielt.
  • Die Teilnehmenden werden spätestens am Donnerstag um 12:00 Uhr online und per E-Mail informiert. Wer keine Nachricht erhält, meldet sich umgehend unter 044 833 33 48.
  • Das Nenngeld ist vor dem ersten Spiel bar zu bezahlen: CHF 100.– für drei Matches, CHF 75.– für zwei Matches.
  • Abmeldungen werden nur bis Sonntag, 20:00 Uhr (Meldeschluss) akzeptiert. Danach sind die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen oder es ist für Ersatz zu sorgen.
  • Die Veranstalterin kann pro Turnier eine Wild Card vergeben.
  • Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

10. Camps und Tennisferien

  • Die Anmeldung zu Camps und Tennisferien ist mit der Bestätigung durch die Tennishalle Dietlikon AG verbindlich.
  • Zahlung: bar, per E-Banking oder auf Rechnung.
  • Wer nach der Bestätigung nicht teilnehmen kann, hat das Recht, eine Ersatzperson zu stellen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
  • Die Tennishalle Dietlikon AG kann ein Camp bei zu geringer Teilnehmerzahl absagen. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
  • Für Reise- und Hotelleistungen im Rahmen der Tennisferien gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

11. Haftung

Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung. Mit der Teilnahme am Training oder Unterricht werden die Platzverhältnisse in der Tennishalle Dietlikon akzeptiert.

  • Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  • Die Versicherung gegen Krankheit und Unfall ist Sache der Teilnehmenden.
  • Mieterinnen und Mieter haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Spielpartnerinnen und Spielpartner verursachen.
  • Im Übrigen haftet die Tennishalle Dietlikon AG nur für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

12. Videoüberwachung

Die Anlage ist teilweise videoüberwacht. Sie dient dem Schutz von Personen und Eigentum. Die Aufnahmen werden nur so lange aufbewahrt, wie es für diesen Zweck erforderlich ist, und danach gelöscht. Weitere Angaben zur Bearbeitung von Personendaten enthält die Datenschutzerklärung.

13. Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen von Anlässen, Trainingscamps und Turnieren werden Bildaufnahmen gemacht, die teilweise auf der Website und auf den Social-Media-Kanälen der Tennishalle Dietlikon AG veröffentlicht werden.

Wer damit nicht einverstanden ist, teilt dies der Tennishalle Dietlikon AG schriftlich an info@thdag.ch mit. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf Verlangen entfernt. Bei Minderjährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten.

14. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz.

15. Änderungen dieser AGB

Die Tennishalle Dietlikon AG kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Bei laufenden Saisonverträgen gilt eine Änderung ab der folgenden Saison.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Tennishalle Dietlikon AG, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: September 2026 · Tennishalle Dietlikon AG, Obere Wangenstrasse 35, 8306 Brüttisellen